Rechtliche Voraussetzungen zur Aufnahme

Rechtsgrundlage für die Aufnahme sind in der Regel zivil- oder strafrechtliche Normen (Zivilgesetzbuch Art. 308 und 310; Jugendstrafgesetz, JStG Art. 15). Ebenso finden Jugendliche Aufnahme, deren Aufenthalt — bei entsprechender Diagnose — von der Sozialversicherung finanziert wird, darunter auch Tagesaufenthalter in den Betrieben.

Was gegen die Aufnahme spricht

Auf akute Suizidalität, akute psychotische Symptomatik, geistige Behinderung sowie gravierende körperliche Behinderung sind Angebot und Infrastruktur von Albisbrunn nicht ausgelegt.

Eintritt

Beim Aufnahme- und Eintrittsverfahren werden das soziale Umfeld und die involvierten Fachstellen mit einbezogen. Albisbrunn wendet dabei ein strukturiertes Konzept an, das die Transparenz für alle Beteiligten soweit wie möglich sichert.

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